LFH
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Ersatzschule
Das „Lycée Antoine de Saint-Exupéry“ ist seit dem 1. August 2008 über ein Finanzhilfe-Abkommen für Ersatzschulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung der Stadt Hamburg gebunden.
Dieser Status, der nur Privatschulen betrifft, bedeutet, dass die Ausbildung in der Schule derjenigen an einer öffentlichen Schule gleichwertig ist.
Folgende Bedingungen sind erfüllt:
• Die materielle Ausstattung der Schule gewährleistet, dass die Bildungs- und Erziehungsziele erreicht werden.
• Es gibt keine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Einkommensverhältnissen der Eltern.
• Die Ausbildung der Lehrkräfte ist gewährleistet, so dass die Bildungs- und Erziehungsziele erreicht werden können.
• Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte ist genügend gesichert.
• Die Schulleitung ist persönlich geeignet, eine Schule verantwortlich zu führen.
• Die Bildungs- und Erziehungsziele der Ersatzschule sind im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des
HmbSG (Hamburgisches Schulgesetz)
Dieser Status gilt für die Grundschule (école élémentaire), die Oberstufe 1 (collège) und die Oberstufe 2 (lycée) des Lycée Français.
Er gilt nicht für den Kindergarten (école maternelle), da die Schule dafür eine Betriebsvereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Hamburg hat.
